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   VG Ansbach, 16.01.2008 - AN 11 E 07.03140   

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https://dejure.org/2008,40427
VG Ansbach, 16.01.2008 - AN 11 E 07.03140 (https://dejure.org/2008,40427)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.01.2008 - AN 11 E 07.03140 (https://dejure.org/2008,40427)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - AN 11 E 07.03140 (https://dejure.org/2008,40427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Umsetzung zu Vivento, CCBP Bonn; vorläufiger Rechtsschutz statthaft und im Einzelfall begründet; Tatbestandsvoraussetzungen einer Umsetzung: - Beibehaltung des Amtes im abstrakt-funktionellem Sinn; - innerhalb einer Behörde; - Übertragung einer amtsangemessenen ...

  • prot-in.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Fehlendes abstrakt-funktionelles Amt verunmöglicht Umsetzung - Umsetzung nach CCBP einmal mehr per einstweiliger Anordnung gestoppt

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Umsetzung nach "Competence Center Business Projects" gestoppt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Ansbach, 10.09.2007 - AN 11 E 07.02239
    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2008 - AN 11 E 07.03140
    Mit Beschluss vom 10.9.2007 (AN 11 E 07.02239) untersagte das Verwaltungsgericht der Antragsgegnerin, die befristete Umsetzung zu vollziehen, bis über den Widerspruch des Antragstellers rechtskräftig entscheiden worden sei.

    Soweit sich der Antragsteller auf die Entscheidung des erkennenden Gerichts im Verfahren AN 11 E 07.02239 stütze, übersehe er, dass es vorliegend - anders als im damaligen Fall - um eine dauerhafte Umsetzung gehe, die auch eine förmliche Dienstpostenübertragung zum Gegenstand habe und keinen nur vorübergehenden Projekteinsatz.

    Hinsichtlich des weiteren Sachvortrags wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der vorgelegten Behördenakte sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten in den Verfahren AN 11 S 06.03947 und AN 11 E 07.02239 verwiesen, die der Kammer bei der Entscheidungsfindung vorgelegen haben.

    Ihre Zusage, vor Ergehen einer gerichtlichen Entscheidung keine Vollzugsmaßnahmen gegenüber dem Antragsteller zu ergreifen, bezieht sich allein auf das anhängige Verfahren und steht daher der Eilbedürftigkeit nicht entgegen, ebenso wenig der Umstand, dass der Antragsteller freiwillig seinen Dienst in ... angetreten hat (vgl. hierzu auch den Beschluss der Kammer vom 10.9.2007, AN 11 E 07.02239).

    Die Antragsgegnerin bezeichnet ihre Maßnahme selbst - und in Kenntnis des Beschlusses des VG Ansbach vom 10.9.2007 (AN 11 E 07.02239) - ausdrücklich als Umsetzung und überträgt dem Antragsteller einen "Personalposten", den sie nach ihrem eigenen Vortrag beamtenrechtlich als Dienstposten verstanden wissen will.

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2008 - AN 11 E 07.03140
    Zu den Tatbestandsvoraussetzungen einer Umsetzung rechnet begriffsnotwendig auch, dass neben der Übertragung eines konkret-funktionellen Amtes (Dienstposten) ein abstrakt-funktionelles Amt bei der Stammbehörde besteht (vgl. zu der Begrifflichkeit, BVerwG, Urteil vom 22.6.2006, ZBR 2006, 344), das im Übrigen dem Beamten aus Gründen der Rechtssicherheit in ausdrücklicher und unmissverständlicher Form übertragen werden muss (Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2004, NVwZ 2005, 458).

    Mit der bestandskräftigen Versetzung zu ..., Personalstelle ..., hat der Antragsteller sein abstrakt-funktionelles Amt bei der ... nicht nur vorübergehend verloren (BVerwG, Urteil vom 22.6.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 20.94

    Oberarzt Universitätsfrauenklinik - § 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2008 - AN 11 E 07.03140
    Die Grenzen des Ermessens des Dienstherrn bei Verfügung einer Umsetzung sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht durch Ermessensmissbrauch maßgeblich geprägt sein darf und dass das Ermessen durch die besonders gelagerten Verhältnisse des Einzelfalls in unterschiedlichem Maß eingeschränkt sein kann (BVerwG, NJW 1981, 67; NVwZ 1982, 103; 1992, 572 und 1997, 72; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum BBG, § 26 Rdnr. 45; GKÖD § 26 BBG. Rn. 7 ff.; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 4. Aufl. Rn. 143 m.w.N.).

    Schließlich erfordert eine Umsetzung auch, dass dem betroffenen Beamten eine seinem statusrechtlichen Amt angemessene Tätigkeit übertragen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.6.1995, NVwZ 1997, 72; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum BBG, § 26 Rdnr. 47).

  • VG Ansbach, 10.01.2007 - AN 11 S 06.03947
    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2008 - AN 11 E 07.03140
    Sein hiergegen eingelegter Widerspruch und das anschließend durchgeführte vorläufige Rechtsschutzverfahren hatten keinen Erfolg (Beschluss vom 10.1.2007, AN 11 S 06.03947).

    Hinsichtlich des weiteren Sachvortrags wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der vorgelegten Behördenakte sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten in den Verfahren AN 11 S 06.03947 und AN 11 E 07.02239 verwiesen, die der Kammer bei der Entscheidungsfindung vorgelegen haben.

  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02

    Zur Frage der Vorwegnahme der Hauptsache im Fall eines Eilantrags gem § 114

    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2008 - AN 11 E 07.03140
    Die bloße Tatsache, dass die nur vorübergehende Aussetzung einer Maßnahme als solche nicht wieder rückgängig gemacht werden kann, macht eine vorläufige Regelung weder rechtlich noch faktisch zu einer endgültigen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 123 Rn. 14; unter Bezugnahme auf BVerfG, NVwZ 2003, 1112).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2008 - AN 11 E 07.03140
    Die Grenzen des Ermessens des Dienstherrn bei Verfügung einer Umsetzung sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht durch Ermessensmissbrauch maßgeblich geprägt sein darf und dass das Ermessen durch die besonders gelagerten Verhältnisse des Einzelfalls in unterschiedlichem Maß eingeschränkt sein kann (BVerwG, NJW 1981, 67; NVwZ 1982, 103; 1992, 572 und 1997, 72; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum BBG, § 26 Rdnr. 45; GKÖD § 26 BBG. Rn. 7 ff.; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 4. Aufl. Rn. 143 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2008 - AN 11 E 07.03140
    Die Grenzen des Ermessens des Dienstherrn bei Verfügung einer Umsetzung sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht durch Ermessensmissbrauch maßgeblich geprägt sein darf und dass das Ermessen durch die besonders gelagerten Verhältnisse des Einzelfalls in unterschiedlichem Maß eingeschränkt sein kann (BVerwG, NJW 1981, 67; NVwZ 1982, 103; 1992, 572 und 1997, 72; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum BBG, § 26 Rdnr. 45; GKÖD § 26 BBG. Rn. 7 ff.; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 4. Aufl. Rn. 143 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2008 - AN 11 E 07.03140
    Zu den Tatbestandsvoraussetzungen einer Umsetzung rechnet begriffsnotwendig auch, dass neben der Übertragung eines konkret-funktionellen Amtes (Dienstposten) ein abstrakt-funktionelles Amt bei der Stammbehörde besteht (vgl. zu der Begrifflichkeit, BVerwG, Urteil vom 22.6.2006, ZBR 2006, 344), das im Übrigen dem Beamten aus Gründen der Rechtssicherheit in ausdrücklicher und unmissverständlicher Form übertragen werden muss (Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2004, NVwZ 2005, 458).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2008 - AN 11 E 07.03140
    Die Grenzen des Ermessens des Dienstherrn bei Verfügung einer Umsetzung sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht durch Ermessensmissbrauch maßgeblich geprägt sein darf und dass das Ermessen durch die besonders gelagerten Verhältnisse des Einzelfalls in unterschiedlichem Maß eingeschränkt sein kann (BVerwG, NJW 1981, 67; NVwZ 1982, 103; 1992, 572 und 1997, 72; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum BBG, § 26 Rdnr. 45; GKÖD § 26 BBG. Rn. 7 ff.; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 4. Aufl. Rn. 143 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 20.09.2007 - Au 2 E 07.1076
    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2008 - AN 11 E 07.03140
    Als von der Aufgabenwahrnehmung her - keine Personalvermittlung, sondern stattdessen konzernweite und externe Dienstleistung - eigenständige Einheit wird von der Antragsgegnerin indes das ... (...) angesprochen, das wiederum, wie sich aus veröffentlichter Rechtsprechung ergibt (vgl. z.B. VG Augsburg, Beschluss vom, 20.9.2007, Au 2 E 07.1076 betreffend eine Umsetzung zum ..., Standort ... ), regional gegliedert ist.
  • VG Bayreuth, 29.11.2006 - B 5 E 06.1008
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